Ute Mannebach-Junge
Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Mannheim. Während des Studiums Beschäftigung an der Universität Mannheim bei Prof. Dr. Bernd Schünemann am Lehrstuhl für Strafrecht, Strafprozessrecht, Rechtsphilosophie und Rechtssoziologie, von 1985 bis 1987; dort u. a. Mitarbeit an dem Forschungsprojekt “Das Phänomen der informellen Verständigung im Strafprozess”.
1. Juristisches Staatsexamen 1990.
Referendariat am Landgericht Frankenthal (Pfalz).
Wahlstation an der Hochschule für Verwaltungswissenschaften in Speyer, dort u. a. Ausbildung i. d. Themenbereichen “Europäische und internationale Finanz- und Währungspolitik” sowie “Völker- und Europarecht”.
2. Juristisches Staatsexamen 1993.
Zulassung als Rechtsanwältin seit 1993.